Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung. Dies gilt auch für Schwerstkranke, Ältere oder Personen in der letzten Lebensphase. In der Praxis zeigen sich jedoch oft Herausforderungen, diesen Anspruch in die Tat umzusetzen. Denn nicht immer ist der Patient beispielsweise aufgrund einer dementiellen Erkrankung in der Lage, seinen Willen mitzuteilen. Deshalb gibt es das Konzept des „Advanced Care Planning“ (ACP).
Was ist Advanced Care Planning?
Ins Deutsche übersetzen lässt sich ACP mit vorausschauende Versorgungsplanung. Ziel ist es, die zukünftige Pflege des Patienten in seinem Sinne zu gestalten. Vergleichen kann man dies mit dem Organspendeausweis: Die Entscheidung, wie mit einem selbst in der entsprechenden Situation verfahren werden soll, durchdenkt und trifft man im Voraus. Durch eine solche Vorsorge wird der eigene Wille berücksichtigt, auch wenn später die eigene Urteilsfähigkeit nicht mehr vorhanden ist.
In gleicher Weise soll Advanced Care Planning den Patientenwillen in die Planungen mit einbeziehen. In der Altenpflege betrifft dies in erster Linie dementiell erkrankte Personen, die ihren Willen nicht mehr bewusst äußern können. Aber auch Personen, die an fortschreitenden chronischen Erkrankungen leiden, profitieren von ACP. Anstatt die Entwicklung abzuwarten und auf etwaige Krankheiten später zu reagieren, kann der Prozess der ACP früher gestartet werden, wenn der Patient noch selbst entscheiden kann. Auch Angehörige, Familie und beispielsweise der Hausarzt können in den Prozess mit eingebunden werden und wertvolle Gedanken einfließen lassen.
Der Prozess
Am Anfang des ACP-Prozesses steht zunächst das Gesprächsangebot. Dies kann von qualifizierten Gesprächsbegleitern wie Ärzten oder Pflegekräften geführt werden, die über eine Weiterbildung in diese Richtung verfügen. Dies deckt beispielsweise der Kurs zum Berater (m/w/d) für die gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase ab, der auch im ZAB Hannover angeboten wird.
Im weiteren Verlauf finden die regionale Koordination und Dokumentation der Ergebnisse statt. Denn da im gesundheitlichen Verlauf eines Patienten viele verschiedene Einrichtungen und Ansprechpartner für die Versorgung zuständig sind, ist die Auffindbarkeit und Zugänglichkeit der Informationen von größter Wichtigkeit für das Gelingen von Advanced Care Planning. Hier helfen standardisierte Formulare, ein Notfall- und Krisenbogen, die Patientenverfügung, eine Verfügung für den post-operativen Notfall sowie für dauerhafte Urteilsfähigkeit. Außerdem sollten die Dokumentation von Personen mit Patientenvollmacht sowie Betreuungspläne und sonstige festgelegte Wünsche des Betroffenen dokumentiert sein.
Als dritter Punkt werden die Informationen allen verantwortlichen Personen zugänglich gemacht sowie Parameter festgelegt, nach denen die Aktualität stets überprüft und gesichert wird. Denn die sich verändernde gesundheitliche Situation kann auch eine Veränderung des Willens der entsprechenden Person bedeuten. Seine Entscheidungen auch in dieser Hinsicht zu überdenken und zu revidieren, ist natürlich und sollte durch den Prozess des Advanced Care Planning aktiv angesprochen werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass im Zweifelsfall tatsächlich der Wunsch der zu pflegenden Person berücksichtigt wird.
Aktuelle Situation in Deutschland
Bereits in den 90er Jahren entstand die Idee von ACP in den USA, Australien und Kanada. Die gesundheitliche Planung der Versorgung wurde erstmals als lebenslanger Prozess verstanden
Zur Unterstützung der Patienten bei diesen komplexen Fragestellungen hat der Gesetzgeber die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase implementiert, „…ein individuelles, auf die Situation der Leistungsberechtigten/des Leistungsberechtigten zugeschnittenes Beratungsangebot zur medizinisch-pflegerischen, psychosozialen und/oder seelsorgerlichen Versorgung in der letzten Lebensphase.“
Weiterbildungen im Bereich Advanced Care Planning
Um Advanced Care Planning in einer Einrichtung umzusetzen und die gewünschten Ziele zu erreichen, bedarf es qualifizierter Mitarbeiter, die sich der Thematik annehmen. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Schritte korrekt durchlaufen, alle Beteiligten mit einbezogen werden und die Versorgung dem Patientenwillen entspricht.
Die entsprechenden Qualifikationen werden in der Weiterbildung zum Berater (m/w/d) für die gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase nach §132g SGB V erworben. Die Inhalte dieser Weiterbildung erfüllen die Vorgaben der Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V an die Qualifizierung der Beraterinnen und Berater.