Die Erfüllung pflegerischer und ggf. auch hauswirtschaftlicher Leistungen in Krankenhäusern, stationären und ambulanten Pflege-, Versorgungs- und Betreuungseinrichtungen in den verschiedenen stationären und ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesens impliziert Maßnahmen des Infektionsschutzes. Die Umsetzung entsprechender Hygienemaßnahmen gehört somit zu den Erwartungen beaufsichtigender Behörden und Institutionen.
Zur Schaffung einer notwendigen Sachkenntnis vor Ort wird seitens der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert-Koch-Institut (KRINKO) die Einrichtung von hygienebeauftragtem Personal empfohlen.
Seit Oktober 2022 regelt der §35 Infektionsschutzgesetz, dass die Bundesländer über Hygieneverordnungen den Einsatz von hygienebeauftragten Pflegefachkräften oder Hygienefachkräften zu regeln haben.
Diese zukünftige Verordnung wird die Vorgaben präzisieren und es liegt damit nahe, dass die Einrichtungen in Zukunft verpflichtend Hygienebeauftragte einzusetzen haben.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, sich frühzeitig auf diese Vorgaben vorzubereiten. Dieser Kurs entspricht mit dem Umfang von 40 Stunden (à 45 min) dem Curriculum der DGKH (Deutsche Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene e.V.) und vermittelt praxisnahe Lerninhalte sowie die nötigen fachlichen Kompetenzen für die Aufgabe als Hygienebeauftragte/r im Gesundheitswesen.
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