Palliative Begleitung in der letzten Lebensphase wird in der eigenen Häuslichkeit des Pflegebedürftigen ein immer wichtigerer Bestandteil der ambulanten Versorgung.
In der aktuellen Häusliche Krankenpflege-Richtlinie werden gemäß § 132a Abs. 4 SGB V unter Position 24a werden neue Anforderungen an die Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) gestellt. Hier heißt es: „Alle an der Erbringung von Leistungen nach Pos. 24a beteiligten Pflegefachkräfte müssen über eine qualifizierte Weiterbildung „Palliativ Care“ im Umfang von mindestens 40 Stunden. verfügen.“
Diese Qualifizierung, gemäß dem multiprofessionellen Curriculum der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, stellt eine realitätsnahe und praxisorientierte Fort- und Weiterbildung für verschiedene Berufsgruppen dar.
Diese Qualifizierung
Der Kurs richtet sich an alle an der Erbringung von Leistungen nach Pos. 24 a beteiligten Pflegefachkräften sowie an alle an der palliativen Versorgung beteiligten Pflegenden. Somit bietet er
Hinweis: Die Veranstaltung finden ausschließlich als Videopräsenzseminar über zoom statt. Die folgenden technischen Voraussetzungen müssen gegeben sein:
ZAB Hannover – Zentrum für Aus- und Weiterbildung in der Pflege
Spichernstr. 11 c
30161 Hannover
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Telefon: 0511 36736-1400
Fax: 0511 65596-955
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