Die (pflegerische) Leitung einer Station, eines Pflegeheimes oder eines ambulanten Pflegedienstes ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Die Kompetenz der Führungskraft hat großen Einfluss auf die Versorgungsqualität der Patienten oder Bewohner, aber auch auf die Mitarbeiterzufriedenheit und die betriebswirtschaftliche Situation des Unternehmens. Dadurch ergeben sich hohe Anforderungen an ihre fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenz.
Staatlich anerkannte Weiterbildung zur Qualifizierung als Pflegedienstleitung in der stationären und ambulanten Pflege auf der Grundlage der „Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen“ vom 18. März 2002 (Nds.GVBl. Nr.10/2002 S.86), geändert durch Gesetz v. 18.2.2005 (Nds.GVBl. Nr.5/2005 S.75) und Art.1 des Gesetzes v. 7.12.2006 (Nds.GVBl. Nr.32/2006 S.586) mit den folgenden Lernbereichen:
Diese Weiterbildung
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