Hygienekonzept

Seminarbetrieb mit Infektionsschutz

ZAB Hannover GmbH
Standort: Spichernstr. 11 c, 30161 Hannover
Stand: 03.03.2023

 

Hinweis:

Wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit im vorliegenden Konzept die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet wird, impliziert das keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein. (m/w/d) steht für männlich/weiblich/divers

Zweck des Hygienekonzeptes

Durch die Pandemie SARS-CoV-2 wurde der Schulungsbetrieb seit dem 16.03.2020 je nach aktueller Inzidenz und entsprechender Corona-Verordnung operativ auf Präsenzunterricht, Online-Trainings, interaktive Videopräsenzseminare sowie Selbststudium umgestellt und die Maßnahmen den jeweils aktuellen Verordnungen angepasst.

Das Hygienekonzept beschrieb während der Pandemie, welche Maßnahmen ergriffen werden, um zu gewährleisten, dass die in der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in Niedersachsen Auflagen eingehalten werden.

Durchführung von Präsenzveranstaltungen

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben am 15.02.2023 beschlossen, den Großteil der noch bestehenden gesetzlichen Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 1. März 2023 zu beenden. Demnach entfällt ab diesem Zeitpunkt die Testpflicht in der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege. Ebenfalls entfällt die Maskenpflicht für Mitarbeiter (unsere Zielgruppe).

Aufgrund dieses Beschlusses und dieser Entwicklung hat die ZAB Hannover GmbH entschieden, Anpassungen vornehmen.

 

Verhaltensregeln in den Räumlichkeiten des ZAB Hannover

Auszug aus den jeweiligen Ankündigungen zum Kursstart an die Teilnehmenden von 15.02.2023 – 31.03.2023

Aufhebung der Maskenpflicht in den Räumlichkeiten des ZAB Hannover

 

  • Entscheidung zum Mundschutz.-Tragen ab dem 01.03.2023  in Eigenverantwortung
  • wer Bedarf sieht, sich oder Andere weiterhin zu schützen, trägt auf eigene Entscheidung einen Mund-/Nasenschutz
  • Keine Maskenpflicht mehr in den Räumlichkeiten des ZAB in Anlehnung
    • an die Niedersächsische Corona-Verordnung – gültig ab 2. Februar 2023
      • Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV
      • Aufhebung der Isolationspflicht
    • an den Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern vom 15.02.2023 mit Gültigkeit ab 01.03.2023:
      • Aufhebung der Testpflicht in der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege
      • Aufhebung der Maskenpflicht für Mitarbeitende in der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege
    • Eigenverantwortliches und verantwortungsbewusstes Handeln im Umgang mit Desinfektionsmittel (wie im Arbeitsalltag)

 

Mund-Nasen-Bedeckung

  • Entscheidung zum Mundschutz.-Tragen ab dem 01.03.2023  in Eigenverantwortung
  • wer Bedarf sieht, sich oder Andere weiterhin zu schützen, trägt auf eigene Entscheidung einen Mund-/Nasenschutz
  • Keine Maskenpflicht mehr in den Räumlichkeiten des ZAB

 

Abstand

Alle Schulungsplätze für Seminare oder Coaching werden durch das ZAB Hannover so eingerichtet, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Meter zwischen Personen bestmöglich gewährleistet ist, sofern die Situation dieses erfordert.

Der Abstand wird (bei größeren Gruppen), sofern aufgrund besonderer Situationen erforderlich ggf. durch Gruppenteilung gesichert. Flexible Umstellung auf alternative Unterrichtsformen (Präsenzunterricht, Video-Präsenzunterricht, kombinierte Lösung, ggf. Selbststudium) ermöglichen die Einhaltung von evtl. relevanten aktuellen Auflagen.

Der angemessene Abstand ist eigenverantwortlich auch außerhalb der Seminar- und Büroräume einzuhalten, insbesondere auf den Fluren und Toiletten.

Die Rahmenbedingungen des ZAB ermöglichen eine adäquate Umsetzung der potentiell aktuellen Auflagen, wie in der Corona-Pandemie geschehen.

 

Verhalten

Alle Teilnehmenden, Dozenten*innen und Mitarbeitende des ZAB werden über evtl. aktuell relevante Hygieneregeln durch Aushänge und Rundschreiben (über Moodle) informiert (siehe Vorversionen des Hygienekonzepts).

Eigenverantwortliches und verantwortungsbewusstes Handeln im Umgang mit Händehygiene und der Verwendung von Desinfektionsmittel (wie im Arbeitsalltag) wird vorausgesetzt.

Um diese Verhaltensregeln einhalten zu können, werden ausreichend Seife, Desinfektionsmittel und Papierhandtücher vom ZAB Hannover zur Verfügung gestellt.

 

Versorgung der Teilnehmer*innen und Dozenten*innen in den Pausen

Aufgrund des Beschlusses der Gesundheitsminister von Bund und Ländern, den Großteil der noch bestehenden gesetzlichen Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 1. März 2023 zu beenden, wird das ZAB wieder Kalt- und Warmgetränke sowie die Nutzung der Bistrobereiche uneingeschränkt anbieten. Voraussetzung ist das Einhalten der Hygieneregeln sowie die Kooperation der involvierten Personen.

Wenn ein Getränkeservice erfolgt wird, dann wird angeboten/ vereinbart:

  • Kaffee aus verschlossenen Behältern (Pumpkanne)
  • Kaltgetränke (Wasser) aus dem Automaten nur in personenbezogenen Flaschen (mit großer Öffnung) – hinstellen und ohne Berührung des Auslaufs einfüllen
  • Tassen und Gläser bleiben im verschlossenen Schrank
  • Benutzte Tassen / Gläser werden von Teilnehmenden direkt in die Spülmaschine gestellt
  • Desinfektionsmittel wird in jeder Küche und in den Fluren bereitgestellt und ist zu nutzen, bevor im Küchenbereich Schrankgriffe, Wasserspender und Kaffee-/Teekannen, Wasserkocher oder Spülmaschine genutzt werden

 

Reinigung der Seminarräume und Büros

Den Mitarbeitenden sowie dem Reinigungspersonal werden ausreichend Flächendesinfektionsmittel und -Tücher zur Verfügung gestellt.

Mitarbeitende sind angewiesen, den eigenen Arbeitsplatz – Schreibtisch, Tastatur, Mouse, Mousepad… sauber zu halten und zu desinfizieren.

Alle benutzten Seminarräume werden täglich gereinigt. Das Reinigungspersonal wird angewiesen, das zur Verfügung gestellte Flächendesinfektionslösung zu nutzen und täglich besonders Flächen an Türen, Türklinken, Tischen zu reinigen und ggf. zu desinfizieren.

 

Veröffentlichung des Hygienekonzeptes

Das Hygienekonzept wird für alle Teilnehmer, Trainer, Besucher und Mitarbeiter auf der Webseite www.zabhannover.de zur Einsichtnahme bereitgestellt. Außerdem haben Teilnehmende Zugriff auf das Konzept über ihre Lernplattform „Moodle“. Darüber hinaus werden bei Bedarf alle Teilnehmenden, Trainer und Kostenträger per Mail über das Hygienekonzept informiert.

 

Verstoß gegen die Hygieneregeln

Verstößt eine Person gegen die tagesaktuellen Hygieneregeln, wird sie von den ZAB-Mitarbeitern darauf sowie auf die Hausordnung aufmerksam gemacht und gebeten, diese einzuhalten. Bei mehrfachen Verstößen oder mutwilligen Zuwiderhandlungen behält sich die ZAB Hannover GmbH vor, den Weiterbildungsvertrag mit dieser Person fristlos zu kündigen.