Fördermöglichkeiten

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bieten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen die Möglichkeit, angestrebte Weiterbildungen zu realisieren und in die eigene berufliche Zukunft oder das Unternehmen zu investieren.

Sprechen Sie uns gerne an – wir informieren Sie umfassend über die für Sie in Frage kommenden Fördermöglichkeiten.
Wir haben Ihnen hier einen Überblick über mögliche Förderungen zusammen­gefasst. Weiterführende Informationen zu den einzelnen Förder­möglichkeiten, Kontaktadressen und dazugehörige Informationsflyer etc. finden Sie auf unserer Homepage.

Förderungen für Privatpersonen (Arbeitnehmer)

  1. Begabtenförderung / Weiterbildungsstipendium
  • Fördert talentierte und motivierte Berufseinsteiger in den Ge­sund­heitsberufen unter 25 Jahren
  • Voraussetzung ist eine Berufsabschluss­prüfung mit besser als „gut“ (1,9 oder besser) sowie ein Beschäftigungs­verhältnis von mind. 15 Wochenstunden
  • Innerhalb des Förderzeitraums von bis zu drei Jahren können insgesamt 8.100 Euro an Zuschüssen beantragt werden – bei einem Eigenanteil von 10% je Maßnahme
  • Förderungswürdig: Weiterbildungen im Bereich der Gesund­heitsberufe, fach­übergreifende Weiterbildungen, Betriebswirt, Fachwirt etc.
  • Einkommens- und vermögens­unabhängig
  • Nicht rückzahlungspflichtig
  • Muss vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden, Anmeldeschluss ist der 15. Februar des jeweiligen Jahres
  • Weiterführende Informationen unter begabtenförderung.de

2. Förderung nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG) – Aufstiegs-BAföG

  • Für berufliche Aufstiegsfortbildung mit öffentlich-geregelter Prüfung und Mindeststundenzahl von 400 Ustd. (z. B. Fach­kraft für Leitungsaufgaben in der Pflege)
  • Zuschuss 50% (nicht rückzahlungs­pflichtig)
  • 50% zinsgünstiges Darlehen (muss nicht in Anspruch ge­nommen werden), davon 50% Erlass bei Nachweis des erfolg­reichen Abschlusses
  • Alters-, einkommens- und vermögens­unabhängig
  • Sollte 3 Monate vor Beginn der Weiter­bildung beantragt werden, aber auch noch im Verlauf möglich

3. Bildungsprämie / Prämiengutschein

  • Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
  • Richtet sich vor allem an Erwerbstätige, die bisher aus finan­ziellen Gründen auf Weiterbildung verzichtet haben
  • Besteht aus a) dem Prämiengutschein und b) dem Weiter­bildungs­sparen (Spargutschein) sowie einer verpflichtenden vorgeschalteten Prämienberatung
  • Prämiengutschein für Erwerbstätige (mind. 15 Std. pro Woche) mit einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von maximal  20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro)
  • Umfasst ausschließlich die Förderung der reinen, von der teilnehmenden Person gezahlten Veranstaltungs­gebühren (inkl. MwSt.) – keine Neben­kosten (z.B. Anfahrt, Verpflegung oder Übernachtung)
  • Pro Person kann je Kalenderjahr ein Prämiengutschein ausgestellt werden.
  • Zuschuss von 50% der Weiterbildungs­kosten, maximal 500,00€
  • Der Eigenanteil (50%) muss vom Teilnehmer selbst bezahlt werden (kann nicht vom Arbeitgeber übernommen werden!)
  • Zum Zeitpunkt des Beratungsge­spräches darf noch keine Anmeldung/ Rechnungsstellung für die Maßnahme erfolgt sein
  • Weiterführende Informationen unter bildungsprämie.info

4. Bildungsurlaub

  • Niedersächsische Arbeitnehmer/innen haben im laufenden Kalenderjahr Anspruch auf 5 Tage bezahlte Frei­stellung für die Teilnahme an Bildungs­veranstaltungen nach dem Nieder­sächsischen Bildungsurlaubs­gesetz
  • Die Anerkennung der Bildungs­veranstaltung nach dem Nieder­sächsischen Bildungsurlaubsgesetz muss durch eine Bestä­tigung des Weiterbildungsanbieters beim Arbeit­geber mit geplantem Zeitraum im Rahmen der Beantragung eingereicht werden (vier Wochen vorher)
  • Anerkennungsfähig sind in drei- bis fünftägige Veranstaltungen mit jeweils 8 Unterrichtsstunden

5. Steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten

  • Weiterbildungskosten können bei den Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit als Werbungskostenabgesetzt werden
  • Für die steuerliche Anerkennung der Weiterbildungskosten ist eine Darlegung des beruflichen Zusammenhangs von Vorteil.
  • Typische Weiterbildungskosten sind zum Beispiel: Kursgebühren, Prüfungs­gebühren, Fahrtkosten, Übernachtungs­kosten, …
  • Für die Fortbildung angeschaffte Gegenstände, können wie Arbeitsmittel abgesetzt werden. Dazu zählen z. B.: Fachliteratur, Arbeitsmittel, …

Förderungen für Unternehmen (Arbeitgeber)

WiN – Weiterbildung in Niedersachsen

  • Antragstellung durch Arbeitgeber für Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätten in Niedersachsen und Betriebsinhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigten
  • Umfasst eine Förderung für Weiter­bildungs­maßnahmen einschließlich der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie der Ausgaben für Freistellung etc.in Form eines Zuschusses bis zu 50%, mind. 1000 Euro bei einer maximalen Laufzeit von 36 Monaten
  • Über die Höhe der Förderung entscheidet die regionale Anlaufstelle (Investitions- und Förderbank (NBank) in Hannover) im Rahmen der Antrag­stellung und -bearbeitung.
  • Die Förderung muss vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden und wird nach Beendigung der Weiterbildung unter Vorlage sowie Prüfung der Verwendungsnachweise ausgezahlt
  • Eine verbindliche Anmeldung an der Weiterbildungsmaßnahme vor Erhalt der Bewilligung seitens der NBank gilt dabei nicht als vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Es besteht kein Anspruch auf die Gewährung einer Zuwendung. Somit erfolgt die verbindliche Anmeldung an der Weiterbildungsmaßnahme nebst evtl. Vorauszahlungen der Lehrgangs­gebühren ausschließlich auf eigenes Risiko. Eine Förderverpflichtung kann daher aus einer rechtzeitigen Antrag­stellung heraus nicht abgeleitet werden.
  • Aufgrund der aktuell begrenzten Förderungsdauer bis zum 30.06.2022 empfehlen wir dringend eine Kontakt­aufnahme mit der NBank zur Beratung vor Antragstellung und für Informationen zu eventuell weiteren geplanten Förderoffensiven über den 30.06.2022 hinaus.