Zusatzqualifikation: spezialisierte ambulante Versorgung von Menschen mit chronischen und schwer heilenden Wunden – Aufbaukurs für Wundexperte ICW® (m/w/d)

Der GKV-Spitzenverband  hat in den Rahmenempfehlungen HKP nach § 132a Abs. 1 SGB V (im weiteren BRE-HKP)  Änderungen vorgenommen, die die Versorgung von Menschen mit schwerheilenden und chronischen Wunden in der ambulanten Pflege betreffen. Damit wird eine Versorgung durch spezialisierte Leistungsanbieter angestrebt. Die Anforderungen an die Eignung von spezialisierten Leistungserbringern
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