Pflicht ab 2024: Verfahrensdokumentation für Pflegeeinrichtungen („VFD fP“)– echte Chance oder neuer Knebel für die Pflegebranche?

Zielgruppe: Führungskräfte, Einrichtungsleitungen, Geschäftsführungen (m/w/d) Während des Lesens dieses Textes werden vom Finanzamt deutschlandweit mindestens 800 Unternehmen mit durchschnittlich € 90.000,- Mehreinnahmen geprüft. Bei mangelnder oder unzureichender Verfahrensdokumentation droht Verwerfung der Buchhaltung oder Schätzung. Die Vfd = Verfahrensdokumentation ist in den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung Paragraph 155 sowie der Abgabenordnung geregelt.
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Mittwoch, 25. Juni 2025

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Mittwoch, 25. Juni 2025