Palliative Care - Praxis

Palliative Begleitung in der letzten Lebensphase wird in der eigenen Häuslichkeit des Pflegebedürftigen ein immer wichtigerer Bestandteil der ambulanten Versorgung. In der aktuellen Häusliche Krankenpflege-Richtlinie werden gemäß § 132a Abs. 4 SGB V unter Position 24a werden neue Anforderungen an die Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) gestellt. Hier heißt es: „Alle
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