Die Erfüllung pflegerischer und ggf. auch hauswirtschaftlicher Leistungen in Krankenhäusern, stationären und ambulanten Pflege-, Versorgungs- und Betreuungseinrichtungen in den verschiedenen stationären und ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesens impliziert Maßnahmen des Infektionsschutzes. Die Umsetzung entsprechender Hygienemaßnahmen gehört somit zu den Erwartungen beaufsichtigender Behörden und Institutionen. Zur Schaffung einer notwendigen Sachkenntnis vor Ort