Zielgruppe: Führungskräfte, Qualitätsmanagementbeauftragte und alle Interessierte am Projekt Telematikinfrastruktur aus stationären und ambulanten Pflegeinrichtungen Ab dem 1. Juli 2025 ist eine Anbindung aller Pflegeeinrichtungen der Langzeitpflege an die Telematikinfrastruktur (TI) gesetzlich vorgeschrieben. Damit soll die Kommunikation und Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure im Gesundheitsbereich besser, einfacher, schneller und sicherer werden.