Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege (m/w/d) – staatlich annerkannt

Die (pflegerische) Leitung einer Station, eines Pflegeheimes oder eines ambulanten Pflegedienstes ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Die Kompetenz der Führungskraft hat großen Einfluss auf die Versorgungsqualität der Patienten oder Bewohner, aber auch auf die Mitarbeiterzufriedenheit und die betriebswirtschaftliche Situation des Unternehmens. Dadurch ergeben sich hohe Anforderungen an ihre fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenz.

Staatlich anerkannte Weiterbildung zur Qualifizierung als Pflegedienstleitung in der stationären und ambulanten Pflege auf der Grundlage der „Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen“ vom 18. März 2002 (Nds.GVBl. Nr.10/2002 S.86), geändert durch Gesetz v. 18.2.2005 (Nds.GVBl. Nr.5/2005 S.75) und Art.1 des Gesetzes v. 7.12.2006 (Nds.GVBl. Nr.32/2006 S.586) mit den folgenden Lernbereichen:

  • Pflegefachliche Kompetenz
  • Recht
  • Kommunikation und Führungskompetenz
  • Betriebswirtschaftliche Grundlagen
  • Betriebsorganisation

Diese Weiterbildung

  • befähigt zur selbstständigen und effizienten Gestaltung von Arbeitsprozessen
    • in der Klinik als Stations- oder Bereichsleitung
    • in der stationären und ambulanten Altenhilfe  als Pflegedienstleitung (bei entsprechend vorhandener Berufserfahrung)
  • beinhaltet aktuell die Qualifikation zur Praxisanleitung nach 4 Abs.3 PflAPrV
  • ermöglicht die Teilnahme am Aufbaukurs zur „Heimleitung / Management einer sozialen Einrichtung“

Mehr Informationen erhalten Sie in folgenden Broschüren:
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